Die einfachste
Form der Telefonanlagenvernetzung wird über eine Wählleitung des öffentlichen
Telefonnetzes realisiert. Dazu verhält sich der Teilnehmer A bei der Herstellung der Verbindung
zu Teilnehmer B, der sich in einer entfernten Telefonanlage befindet, wie bei der
Verbindungsaufnahme in seinem lokalen System. Die Telefonanlage übernimmt die Anwahl
über das öffentliche Telefonnetz. Am Standort B geht der Anruf wie ein normaler Anruf über
das Telefonnetz ein. Die Nutzung der Leistungsmerkmale aus den lokalen Systemen sind
standortübergreifend nicht möglich, da die Übertragung nur für die akustische Signalisierung
und
die folgende Sprachübertragung ausgelegt ist.