In der Praxis sind die bei der
Verifikation auftretenden Fehler von größtem Interesse. Alle biometrischen
Verfahren benötigen im weitesten Sinne einen Sensor, um das biometrische Merkmal zu messen. Sie
erzeugen aus dieser aktuellen Messung ein aktuelles (Bit-)Muster, das mit einem gespeicherten
Referenzmuster verglichen wird. Ein typisches Kennzeichen dabei ist, daß Referenz- und aktuelles
Muster
niemals bzw. nur mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit hundertprozentig übereinstimmen,
z. B.
aufgrund von Meßtoleranzen oder Umgebungseinflüssen bei der Messung. Das heißt, daß
bei der
Entscheidung, ob eine Person akzeptiert oder zurückgewiesen wird, immer eine mehr oder weniger
große
Abweichung zwischen aktuell erzeugtem und Referenzmuster toleriert werden muß, deren Ausmaß über
einen Schwellen- oder Toleranzwert eingestellt werden kann. Bei den verhaltensorientierten Verfahren
wird
u. U. durch das Ergebnis einer aktuellen Messung das gespeicherte Referenzmuster angepaßt. Man
spricht
dann von einer Referenzmusteradaption.
Eine Person kann berechtigt oder
nicht berechtigt sein, und das biometrische System kann die
Entscheidung fällen, sie zu akzeptieren oder zurückzuweisen. Wird eine berechtigte Person
akzeptiert oder
eine nicht berechtigte zurückgewiesen, sind keine Fehler aufgetreten. Andernfalls sind zwei qualitativ
unterschiedliche Fehler denkbar, nämlich die unberechtigte Zurückweisung einer berechtigten
Person (False
Rejection - FR) und die Akzeptanz einer nicht berechtigten Person (False Acceptance-FA). Mit welcher
Wahrscheinlichkeit (Rate - R) diese Fehler auftreten, d. h. welchen Wert FAR und FRR haben, hängt
zum
einen vom Verfahren ab, zum zweiten vom System und zum dritten von der Toleranzschwelle, mit der es
eingestellt wird. Prinzipiell kann bzw. muß eine niedrigere Wahrscheinlichkeit des einen Fehlertyps
mit einer
erhöhten Wahrscheinlichkeit des anderen erkauft werden.
Ein ideales System würde beide
Fehlerraten auf 0% bringen können. Das ist jedoch, wie oben ausgeführt,
nicht realisierbar. Vielmehr bedingen sich diese Fehler, wie bereits gesagt, gegenseitig. Es besteht
die
folgende Abhängigkeit durch Einstellung der Akzeptanz- bzw. Toleranzschwelle: Wird die
Wahrscheinlichkeit für den Fehlertyp 1 verringert, steigt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für
den
Fehlertyp 2 und umgekehrt.
Im Extremfall bedeutet die Reduktion
der Fehlerrate des einen Fehlers auf 0% den Anstieg beim anderen auf
100% und umgekehrt: Entweder wird ein Berechtigter niemals abgewiesen, d. h. aber dann auch, jeder
Unberechtigte wird akzeptiert oder umgekehrt. Deshalb sieht man sich in der Praxis grundsätzlich
vor die
Entscheidung gestellt, welcher Fehler ist schlimmer? Soll das Motto sein „Berechtigte bloß nicht
abweisen
oder „Unberechtigte bloß nicht zulassen oder soll ein Kompromiß dazwischen liegen? Darüber
ist bei der
jeweiligen Anwendung zu entscheiden.