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6. Fehlerproblem
In der Praxis sind die bei der Verifikation auftretenden Fehler von größtem Interesse. Alle biometrischen Verfahren benötigen im weitesten Sinne einen Sensor, um das biometrische Merkmal zu messen. Sie erzeugen aus dieser aktuellen Messung ein aktuelles (Bit-)Muster, das mit einem gespeicherten Referenzmuster verglichen wird. Ein typisches Kennzeichen dabei ist, daß Referenz- und aktuelles Muster niemals bzw. nur mit verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit hundertprozentig übereinstimmen, z. B. aufgrund von Meßtoleranzen oder Umgebungseinflüssen bei der Messung. Das heißt, daß bei der Entscheidung, ob eine Person akzeptiert oder zurückgewiesen wird, immer eine mehr oder weniger große Abweichung zwischen aktuell erzeugtem und Referenzmuster toleriert werden muß, deren Ausmaß über einen Schwellen- oder Toleranzwert eingestellt werden kann. Bei den verhaltensorientierten Verfahren wird u. U. durch das Ergebnis einer aktuellen Messung das gespeicherte Referenzmuster angepaßt. Man spricht dann von einer Referenzmusteradaption.
Eine Person kann berechtigt oder nicht berechtigt sein, und das biometrische System kann die Entscheidung fällen, sie zu akzeptieren oder zurückzuweisen. Wird eine berechtigte Person akzeptiert oder eine nicht berechtigte zurückgewiesen, sind keine Fehler aufgetreten. Andernfalls sind zwei qualitativ unterschiedliche Fehler denkbar, nämlich die unberechtigte Zurückweisung einer berechtigten Person (False Rejection - FR) und die Akzeptanz einer nicht berechtigten Person (False Acceptance-FA). Mit welcher Wahrscheinlichkeit (Rate - R) diese Fehler auftreten, d. h. welchen Wert FAR und FRR haben, hängt zum einen vom Verfahren ab, zum zweiten vom System und zum dritten von der Toleranzschwelle, mit der es eingestellt wird. Prinzipiell kann bzw. muß eine niedrigere Wahrscheinlichkeit des einen Fehlertyps mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des anderen erkauft werden.
Ein ideales System würde beide Fehlerraten auf 0% bringen können. Das ist jedoch, wie oben ausgeführt, nicht realisierbar. Vielmehr bedingen sich diese Fehler, wie bereits gesagt, gegenseitig. Es besteht die folgende Abhängigkeit durch Einstellung der Akzeptanz- bzw. Toleranzschwelle: Wird die Wahrscheinlichkeit für den Fehlertyp 1 verringert, steigt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für den Fehlertyp 2 und umgekehrt.
Im Extremfall bedeutet die Reduktion der Fehlerrate des einen Fehlers auf 0% den Anstieg beim anderen auf 100% und umgekehrt: Entweder wird ein Berechtigter niemals abgewiesen, d. h. aber dann auch, jeder Unberechtigte wird akzeptiert oder umgekehrt. Deshalb sieht man sich in der Praxis grundsätzlich vor die Entscheidung gestellt, welcher Fehler ist schlimmer? Soll das Motto sein „Berechtigte bloß nicht abweisen“ oder „Unberechtigte bloß nicht zulassen“ oder soll ein Kompromiß dazwischen liegen? Darüber ist bei der jeweiligen Anwendung zu entscheiden.

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