Die Prüfung der Berechtigung
einer Person und die Beweisbarkeit ihrer Aktivitäten sind die zentralen
Kernfragen. Grundlegend sind die Benutzer- oder Anwendererkennung. Berechtigte müssen von
Nichtberechtigten sicher unterschieden werden. Meist geht es dabei um die Verifikation der Identität,
d.h.
es wird geprüft, ob eine Person wirklich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein.
Verifikation ist im allgemeinen
weniger aufwendig als eine Identifikation. Bei dieser wird ohne die Vorgabe
einer Identität durch Vergleichen herausgefunden, um wen es sich handelt. Dazu werden bekannterweise
im
Zuge polizeilicher Ermittlungen Fingerabdrücke und Fotos genutzt.
Die Verifikation kann prinzipiell
auf drei verschiedene Arten vorgenommen werden.
- Zum einen durch Besitz, z.B. eines Ausweises oder Schlüssels,
wobei die bekannten Probleme der
sicheren Aufbewahrung, von Diebstahl, des unberechtigten Weitergebens, des Verlierens oder der
Fälschung bestehen.
- Eine andere Möglichkeit liegt im Wissen einer Person.
Typische Beispiele hierfür sind Paßwort und
PIN-Code. Hier liegen die Gefahren im Aushorchen, Ausspähen, unberechtigtem Weitergeben, aber
auch im Vergessen.
- Eine dritte Möglichkeit besteht in der Verwendung
biometrischer Merkmale. Sie haben nicht die
aufgeführten Nachteile.
Man hat sie immer dabei, kann sie
nicht vergessen oder verlieren, und sie sind (praktisch) nicht zu fälschen.
Lediglich durch Verletzungen oder Krankheit kann es eine Einschränkung der Verfügbarkeit geben.
Biometrische Merkmale sind dadurch gekennzeichnet, daß sie in bezug auf ein und dieselbe Person
eindeutig sind, aber bei verschiedenen Personen mehr oder weniger stark variieren.